Das nordrhein-westfälische Ministerium für Inneres und Kommunales hat am 21. April 2017 per Erlass den Anwärtersonderzuschlag für die Feuerwehren freigegeben.

„Jetzt kann es losgehen. Die Anwärterinnen und Anwärter im mittleren Dienst der Berufsfeuerwehr Lünen erhalten rückwirkend zum 1. April 2017 einen monatlichen Zuschlag von rund 1050 Euro zum Grundgehalt“, erklärt der Lüner Landtagsabgeordnete Rainer Schmeltzer dazu. „Das ist ein Plus von 90 Prozent. Die letzte formelle Hürde ist genommen, Lünen kann das Geld nun auszahlen.“

Verlässlicher Partner der Feuerwehr

Schmeltzer betont: „Die SPD ist ein verlässlicher Partner für die Feuerwehr in Lünen. Wir sorgen dafür, dass auch Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger ein ordentliches Einkommen haben.“

Hintergrund 

Der Landtag hatte Anfang April ein Gesetz verabschiedet, wonach die Anwärterinnen und Anwärter der Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt (früherer mittlerer Dienst) rückwirkend ab dem 1. April 2017 jeden Monat einen Anwärtersonderzuschlag in Höhe von 90 Prozent des Anwärtergrundbetrags erhalten, wenn ein erheblicher Bewerbermangel vorliegt. Die kommunalen Spitzenverbände wurden dazu angehört und haben bestätigt, dass ein Mangel an qualifizierten Bewerberinnen und Bewerbern tatsächlich vorliegt.

Das Ministerium für Inneres und Kommunales hat umgehend die Kommunen per Erlass darüber informiert – damit steht der Bewerbermangel fest und die Anwärtersonderzuschläge können ausgezahlt werden. Den Sonderzuschlag erhalten alle Berufsfeuerwehrleute, die sich in der Ausbildung befinden und vorher eine für den Feuerwehrberuf geeignete abgeschlossene handwerkliche Berufsausbildung absolviert haben.