Am 11. Dezember kommt es in Lünen zu zwei Bürgerentscheiden. Mehr als 60.000 wahlberechtigte Lünerinnen und Lüner können dann abstimmen, ob die Planungen für die Gewerbegebiete „Klöters Feld“ und „Derner Straße“ beendet oder fortgesetzt werden – nicht mehr und nicht weniger.

Als SPD Lünen befürworten wir ein ordnungsgemäßes Planverfahren, damit Pro und Contra transparent abgewogen werden können. Deshalb empfehlen wir, zweimal mit NEIN zu stimmen.

Nicht alles lässt sich emotional lösen.

Die SPD will ein Planverfahren nach Recht und Gesetz, weil wir nicht nach Bauchgefühl, sondern nach Faktenlage, ermittelt von Sachverständigen, entscheiden wollen.

Worum geht es überhaupt?

Im vergangenen Jahr hat der Rat der Stadt Lünen beschlossen, auf den Flächen „Klöters Feld“ und „Derner Straße“ einen Bebauungsplan zur Gewerbeansiedlung aufzustellen. In einem folgenden Planverfahren werden unterschiedlichste Faktoren der Nutzung und Einflüsse auf die Umwelt professionell erörtert.

Eine Bürgerinitiative in Lünen möchte die Umwandlung der Ackerflächen in Gewerbegebiete schon vor dem Planverfahren stoppen. Sie hat ausreichend Unterschriften für zwei Bürgerentscheide gesammelt. Darüber stimmen die Lünerinnen und Lüner am 11. Dezember ab.

Warum ist die SPD Lünen GEGEN die Aufhebung der Planverfahren?

Weil in einem ordnungsgemäßen Planverfahren Sachverständige alle relevanten Fakten liefern, um Pro und Contra abwägen zu können.

Insbesondere für das Klöters Feld gilt:

  • Der Eigentümer hat ein berechtigtes Interesse die Fläche zu entwickeln.
  • Im Regionalplan ist die Fläche bereits als Gewerbe- und Industriegebiet dargestellt.
  • Lünen benötigt qualifizierte Arbeitsplätze und Gewerbesteuereinnahmen.
  • Der Standort direkt am Autobahnvollanschluss A2 vermeidet weitere Verkehre durch Lünen.
  • Klimaschutz ist extrem wichtig, darum ist ein Planverfahren nötig.
    Denn nur dieses bietet eine umfassende Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Dadurch werden frühzeitig die möglichen Folgen eines Vorhabens für die Umwelt erkannt werden. Das dient dem Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor schädlichen Auswirkungen durch ein geplantes Bauvorhaben.
  • Auch als SPD Lünen wollen wir das Biotop erhalten.
    Das Biotop ist bereits gem. § 30 BNatSchG/§ 42 LNatSchG gesetzlich geschützt und muss erhalten werden.
  • Selbstverständlich sind Hochwasserschutzkonzept und Versickerungsmöglichkeiten zentrale Bestandteile eines ordentlichen Planverfahrens.

Jede Fläche ist nur einmal nutzbar. Deshalb sagen wir JA zu ortsnahen Gewerbegebieten. Wir wollen dem Planverfahren eine Chance geben und sagen NEIN zu vorgefertigter emotionaler Meinungsmache!

Bitte stimmen Sie mit NEIN zur Aufhebung des Bebauungsplans Gewerbegebiet „Klöters Feld“ und „Derner Straße“.